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 Die Ortsgemeinde Helferskirchen bietet eine Stelle in Vollzeit (39 Wochenstunden), unbefristet, zum 01.01.2025 als

Mitarbeiter*in für den Bauhof (m/w/d)

Aufgaben

Ihre Aufgaben:

  • Unterhaltung, Instandhaltung und Pflege der gemeindeeigenen Gebäude & Liegenschaften (u.a. Spielplätze, Sportstätten, Kindertagesstätte, Friedhof) sowie der Wege und Plätze, incl. Heckenschnitt
  • Wartung von Spielgeräten
  • Fahren der Traktoren; Bedienen aller Gerätschaften
  • Durchführung des Winterdienstes
  • Koordination von Bestattungsterminen zum Auf- und Abschließen der Aussegnungshalle
  • Standsicherheitsprüfungen von Grabsteinen
Angebot

Wir bieten:

  • Vergütung nach TVöD in der für kommunale Arbeitgeber geltenden Fassung sowie allen im öffentlichen Dienst üblichen Sozialleistungen, Jahressonderzahlung sowie leistungsorientierter Bezahlung
  • eine interessante, vielseitige und abwechslungsreiche Tätigkeit
  • arbeitnehmerfreundliche Arbeitszeiten
Profil

Ihr Profil:

  • eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem handwerklichen Beruf oder mehrjährige Berufserfahrung im handwerklichen Bereich
  • handwerkliches Geschick, Zuverlässigkeit, Teamfähigkeit, bürgerorientiertes, freundliches Auftreten
  • technisches Verständnis
  • eine selbstständige, eigenverantwortliche, zuverlässige und engagierte Arbeitsweise
  • Bereitschaft zum flexiblen Einsatz innerhalb der verschiedensten Aufgabenbereiche im Bauhof
  • Sachkenntnisse im Umgang mit beruflichen Werkzeugen und Maschinen
  • Motorsägenschein erwünscht
  • Führerschein-Klasse: BE

Interessiert?

Bitte senden Sie uns Ihre Bewerbung bis zum 10.12.2024 über unser Online-Bewerbungsportal auf karriere.wirges.de oder per Email an: anette.marciniak-mielke@helferskirchen.de.

Nähere Auskünfte erteilt Ihnen gerne:

Ortsbürgermeisterin Anette Marciniak-Mielke während der Sprechzeiten (02626 7327, anette.marciniak-mielke@helferskirchen.de) oder bei personalrechtlichen Fragen, Inna Pineker oder Eva Heinz (02602689-116/-216, personal@wirges.de)

Hinweis: Personen mit Schwerbehinderung nach dem SGB IX werden bei gleicher Eignung besonders berücksichtigt.

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